Ferienimmobilie und Steuern
Viele Deutschen haben in Grundbesitz investiert und sich zur eigenen Nutzung oder zur Vermietung eine Ferienimmobilie angeschafft. Eine wichtige Frage ist dabei das Thema Ferienwohnung und Steuern. Hierbei ist vieles zu beachten, vor allem im Hinblick auf neue und sich stetig verändernde gesetzliche Regelungen. Gerne bieten wir Ihnen eine Steuerberatung im Zusammenhang mit Ihrer Ferienimmobilie. Als Steuerberater mit Schwerpunkt Immobilien für Hamburg und Schleswig-Holstein sind wir gerne für Sie da, wenn es um die sorgfältige Bewertung der finanziellen Auswirkungen des Vorhabens auf Ihre persönliche Situation geht.
Gerade zu Beginn stellen sich diverse allgemeine Fragen:
- Ermittlung der Abschreibung auf das Gebäude
- Kaufpreisaufteilung in Grund- und Boden und Gebäude
- Welche Kosten darf ich ansetzen?
- Wie ermittelt sich der Gewinn aus der Vermietungstätigkeit?
- Abgrenzung: Erhaltungsaufwand vs. Wann nachträgliche Anschaffungskosten
- Wieviel Steuern zahle ich auf die Vermietungseinkünfte?
- Was gilt bei Leerstand?
- Wie hoch sollte die Auslastungsquote sein?
- Was gilt bei Selbstnutzung?
- Wann wird Liebhaberei unterstellt? Wie vermeide ich das Szenario?
- Wie sollte der Verwaltervertrag ausgestaltet sein?
- Wie läuft das mit dem Doppelbesteuerungsabkommen bei Auslandsimmobilien?
Wir bringen für Sie gerne Licht ins Dunkel und beraten Sie einmal quer durch alle relevanten steuerlichen Themen rund um die Ferienimmobilie, individuell anhand Ihrer persönlichen Situation.
Die Immobilienbesteuerung ist eines unserer Beratungsschwerpunkte. Die Immobilienberatung ist sowohl in Hamburg (Hamburg-Langenhorn) als auch in unserer Ammersbeker Niederlassung (Schleswig-Holstein) möglich.
Gerne übernehmen wir für Sie auch die Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung.
Die Beratung kann sowohl persönlich, als auch in Form von MS Teams stattfinden.
Kontaktieren Sie uns gern:
Telefonisch: Tel: +49 (0)40 – 60 77 49 08 0
E-Mail: info@law-steuer.de