Immobilienkauf und Steuern (als Kapitalanlage zu Vermietungszwecken)

Immobilien sind für Privatpersonen immer eine beliebte Kapitalanlage. Zum einen eignen Sie sich gut für den Aufbau von Vermögen. Zum anderen eignen sich auch dazu, die persönliche Steuerlast zu reduzieren. Ferner sind diese wertbeständig, bieten oftmals solide Renditen sowie auch ein – je nach Lage – enormes zukünftiges Wertsteigerungspotential. Um die Auswirkungen eines Immobilienkaufs aus steuerlicher Sicht fundiert zu beurteilen, bedarf es umfassender fachlicher Expertise. Als Steuerberater mit Schwerpunkt Immobilien für Hamburg und Schleswig-Holstein sind wir gerne für Sie da, wenn es um die sorgfältige Bewertung der finanziellen Auswirkungen des Vorhabens auf Ihre persönliche Situation geht.

Gerade zu Beginn stellen sich bei Interessenten diverse Fragen allgemeiner Art:

  • Art des Erwerbs (Kauf aus dem Privatvermögen heraus oder aus dem Betriebsvermögen z.B. Kauf durch eine vermögensverwaltende GmbH)
  • Bei Ehegatten: Kauf in Form einer Bruchteilsgemeinschaft vs. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Besonderheiten bei Erwerb von Ferienwohnungen
  • Besonderheiten bei Erwerb von Erbbaurechten, Denkmalschutz etc.
  • Erwerb mit Auslandsbezug
  • Kaufpreisaufteilung in Grund- und Boden und Gebäude
  • Ermittlung der Abschreibung auf das Gebäude
  • Welche Kosten darf ich ansetzen?
  • Wie ermittelt sich der Gewinn aus der Vermietungstätigkeit?
  • Abgrenzung: Erhaltungsaufwand vs. Anschaffungskosten/Herstellungskosten
  • Wie läuft das später mit dem Verkauf?
  • Wann kann ich steuerfrei verkaufen?
  • Wieviel Steuern zahle ich auf die Vermietungseinkünfte?
  • Besonderheiten: Vermietung an Angehörige?
  • Und vieles mehr…

Die Beantwortung vieler dieser Fragen hängt im Wesentlichen davon ab, was Sie insgesamt künftig damit planen.

Wir bringen für Sie gerne Licht ins Dunkel und beraten Sie einmal quer durch alle relevanten steuerlichen Themen rund um die Vermietungstätigkeit individuell anhand Ihrer persönlichen Situation.

Die Immobilienbesteuerung ist eines unserer Beratungsschwerpunkte. Die Immobilienberatung ist sowohl in Hamburg (Hamburg-Langenhorn) als auch in unserer Ammersbeker Niederlassung (Schleswig-Holstein) möglich.

Gerne übernehmen wir für Sie auch die Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung.

Die Beratung kann sowohl persönlich, als auch in Form von MS Teams stattfinden.

Kontaktieren Sie uns gern:

Telefonisch:  Tel: +49 (0)40 – 60 77 49 08 0
E-Mail: info@law-steuer.de

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