Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zählt zu den häufigsten und teuersten Steuerfallen bei GmbHs. Sie liegt vor, wenn ein Gesellschafter Vorteile aus der GmbH erhält, die ein fremder Dritter unter gleichen Bedingungen nicht bekommen hätte. Typisch: überhöhte Gehälter, private Nutzung von Firmenvermögen oder unübliche Verträge mit Gesellschaftern.
Warum ist das Thema so brisant?
- Die Finanzverwaltung prüft vGA-Vorgänge bei jeder Betriebsprüfung genau
- Es drohen erhebliche Steuernachzahlungen, 6 % Nachzahlungszinsen p.a. und ggf. Strafverfahren
- Rückwirkende Korrekturen über mehrere Jahre möglich
Typische Fälle
- Überhöhtes Geschäftsführergehalt
- Unangemessene Miet- oder Darlehensverträge
- Private Nutzung von Firmenvermögen ohne korrekte Versteuerung
- Fehlende oder unübliche vertragliche Vereinbarungen mit Gesellschaftern
Was Sie jetzt tun sollten
Wir helfen Ihnen, Ihre GmbH-Struktur vGA-sicher zu gestalten. Dazu prüfen wir unter anderem die Angemessenheit von Vergütungen, Verträgen und Nutzungen – stets im Rahmen eines Fremdvergleichs. Ziel ist es, Steuerrisiken zu vermeiden und gleichzeitig die vorhandenen Gestaltungsspielräume zu nutzen.
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Sichern Sie Ihre GmbH gegen vGA-Risiken ab. Wir beraten Sie individuell und auf den Punkt – mit einem klaren Fokus auf GmbH-Strukturen.